Dienstag, 11. Februar 2014

Kundentäuschung oder Werbegag?

Bereits seit etlichen Jahren werden die einstmals sehr strengen Regeln im deutschen Lebensmittelrecht durch EU-Vorgaben aufgeweicht und verwässert.
Während man sich früher darauf verlassen konnte, dass Milch immer in einem 1Liter Gebinden verkauft wurde, sind 1,5 Liter oder 0,7 Liter Milch heute im Supermarkt Gang und Gebe. Ebenso bei der Tafel Schokolade. Bot diese bis vor Jahren noch immer einen gesetzlich verbrieften Inhalt von 100g, schummeln viele Hersteller nach dem Fall des Gesetzes fleißig herum (siehe Foto ganz unten).

Nun musste ich aber im Bierregal einen neuen solchen Fall entdecken. Das Besondere dabei, mir erschließt sich der Sinn nicht genau. War der deutsche Biertrinker bisher die beiden gängigen Flaschengrößen 0,5l und 0,33l gewöhnt, kommt "Heineken" nun mit der 0,4 Liter Flasche.
Während vor allem in Ostdeutschland zur 0,5l Flasche gegriffen wird, haben die Westdeutschen scheinbar nicht ganz so viel Durst auf einmal und bevorzugen die 0,33l Flasche. Wer aber braucht da noch eine 0,4l Abfüllung, welche gerade einmal 0,07 Liter mehr Inhalt bietet? Das sind nicht mal vier Schnapsgläser mehr Flüssigkeit!


Ich habe dazu nur zwei mögliche Theorien. Entweder man möchte nicht, dass die Arbeiter und Maschinen in den Sortieranlagen arbeitslos werden und hat noch eine neue Verpackung in Umlauf gebracht oder man manipuliert das Preisbewusstsein beim Kunden.
Schließlich ist es ein Unterschied entweder 21 € für einen 0,5l-Kasten zu nehmen oder (ohne die Zwei am Beginn des Preises) den Kasten mit 16,50 € anzubieten. Natürlich dann nur noch mit 0,4l.

Wenngleich der Grundpreis dabei fast der Gleiche wäre, viele Kunden lassen sich bestimmt davon täuschen. Eigentlich Schade das immer mehr Hersteller auf solche Trixerei zurück greifen, anders kann ich mir diese Farce einfach nicht erklären.

(Ein schönes Beispiel bei Tafelschokoladen)

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